IFG-Reform 2026: Warum weniger Informationsfreiheit unsere Demokratie gefährdet.
Stand: Juli 2026

Das Informationsfreiheitsgesetz klingt zunächst nach einem trockenen Verwaltungsthema. Tatsächlich geht es dabei aber um eine der wichtigsten Fragen unserer Demokratie:
Dürfen Bürgerinnen und Bürger erfahren, wie der Staat handelt, wie Entscheidungen zustande kommen und wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden?
Seit 2006 gibt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, kurz IFG, grundsätzlich jeder Person hat das Recht, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern. Dafür muss weder eine persönliche Betroffenheit noch ein besonderes Interesse nachgewiesen werden. So der Stand jetzt.
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD plant nun eine grundlegende Reform dieses Gesetzes. Offiziell geht es um Bürokratieabbau, den Schutz von Beschäftigten und die Verhinderung missbräuchlicher Anfragen.
Nach meiner persönlicher Einschätzung würde die Reform jedoch nicht einfach nur einige Verwaltungsverfahren verändern. Sie würde das Grundprinzip der Informationsfreiheit umkehren und damit die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns erheblich schwächen.
Was das Informationsfreiheitsgesetz heute ermöglicht
Vor der Einführung des IFG galt in Deutschland über Jahrzehnte sinngemäß das Prinzip des Amtsgeheimnisses: Informationen befanden sich im Besitz des Staates und die Behörden entschieden weitgehend selbst, was sie veröffentlichen wollten.
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wurde dieses Verhältnis zumindest teilweise umgekehrt. Seitdem gilt grundsätzlich:
Staatliche Informationen sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein,
sofern keine gesetzlichen Gründe für eine Geheimhaltung bestehen.
Jede Person kann heute beispielsweise Unterlagen darüber beantragen,
- welche Gutachten ein Ministerium beauftragt hat,
- welche Verträge mit Unternehmen geschlossen wurden,
- wie hoch die Kosten eines staatlichen Projekts waren,
- welche Lobbyverbände Kontakt zu einem Ministerium hatten,
- welche Entscheidungsgrundlagen einer politischen Maßnahme zugrunde lagen.
Eine Begründung für den Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Behörde muss prüfen, ob gesetzliche Ausschlussgründe bestehen.
Auch heute darf nicht einfach alles veröffentlicht werden
Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Gesetz, nach dem jede Person jederzeit sämtliche staatlichen Unterlagen erhalten kann.
Schon heute dürfen Informationen verweigert oder geschwärzt werden, wenn beispielsweise die nationale Sicherheit, laufende Ermittlungen, personenbezogene Daten, vertrauliche Beratungen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.
Die Behauptung, das heutige Informationsfreiheitsgesetz ermögliche einen völlig unkontrollierten Zugriff auf staatliche Unterlagen, ist deshalb unzutreffend. Bereits heute enthält das Gesetz zahlreiche Schutzmechanismen für personenbezogene Daten, Sicherheitsinteressen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie weitere besonders schutzwürdige Informationen.
Wer dennoch den Eindruck erweckt, das Informationsfreiheitsgesetz öffne Behörden schutzlos für jedermann, zeichnet aus meiner Sicht ein verzerrtes Bild der bestehenden Rechtslage. Eine solche Darstellung ist geeignet, Ängste zu schüren und den Eindruck zu vermitteln, das geltende Gesetz stelle ein Sicherheitsrisiko dar, obwohl bereits umfangreiche gesetzliche Schutzvorschriften bestehen.
Genau aus diesem Grund überzeugt mich auch das Argument nicht, das Informationsfreiheitsgesetz müsse zum Schutz sensibler Informationen oder von Beschäftigten grundsätzlich eingeschränkt werden. Selbstverständlich müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor Bedrohungen, Hass und persönlichen Angriffen geschützt werden. Aus meiner Sicht geht es beim Informationsfreiheitsgesetz jedoch nicht in erster Linie um einzelne Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter, sondern um diejenigen, die Entscheidungen vorbereiten, verantworten oder treffen und dabei im Namen des Staates handeln.
Gerade diese Verantwortlichkeiten müssen in einer Demokratie nachvollziehbar bleiben. Wer öffentliche Entscheidungen trifft oder maßgeblich beeinflusst, übernimmt auch öffentliche Verantwortung. Deshalb überzeugt mich eine pauschale Schwärzung von Namen nicht. Bevor neue Ausnahmen und Hürden geschaffen werden, sollte die Bundesregierung zunächst nachvollziehbar darlegen, welche konkreten Schutzlücken im bestehenden Recht überhaupt bestehen und warum die bereits vorhandenen Regelungen dafür nicht ausreichen.
Was die Bundesregierung am IFG ändern möchte
Ein abschließender Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor. Die politische Richtung ist durch den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 jedoch bereits erkennbar.
Diskutiert werden unter anderem:
- eine Beschränkung des Antragsrechts auf natürliche Personen,
- die Pflicht, ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen,
- ein Nachrang des IFG gegenüber anderen Informationsrechten,
- mögliche Einschränkungen nach Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit,
- die grundsätzliche Schwärzung der Namen von Beschäftigten,
- zusätzliche Ausnahmen für bestimmte staatliche Bereiche,
- eine stärkere Ausrichtung der Gebühren am tatsächlichen Verwaltungsaufwand.
Jeder einzelne dieser Punkte kann den Zugang zu amtlichen Informationen erschweren. In ihrer Kombination würden sie die Struktur des Gesetzes grundlegend verändern.
Bürger sollen künftig begründen, warum sie den Staat kontrollieren dürfen
Der problematischste Punkt ist für mich die geplante Einführung eines sogenannten berechtigten Interesses.
Heute muss die Behörde begründen, warum eine Information geheim bleiben soll. Künftig müssten Bürgerinnen und Bürger möglicherweise zuerst erklären, warum sie diese Information überhaupt erhalten dürfen.
Dabei bleiben entscheidende Fragen bislang unbeantwortet:
Was gilt als berechtigtes Interesse? Reicht allgemeines politisches Interesse aus? Darf ich wissen wollen, wie Steuergeld verwendet wurde? Muss ich persönlich betroffen sein? Reicht journalistische oder wissenschaftliche Recherche? Welche Nachweise darf eine Behörde verlangen?
Die Behörde würde dann nicht mehr nur prüfen, ob ein Dokument geschützt werden muss. Sie würde zusätzlich bewerten, ob das Interesse der antragstellenden Person ausreichend berechtigt ist.
Das ist keine kleine Verfahrensänderung. Es ist eine Umkehr des bisherigen Grundprinzips.
Nicht mehr die Geheimhaltung müsste begründet werden, sondern bereits der Wunsch nach Information.
Vereine, Medien und Organisationen könnten ihr Antragsrecht verlieren
Bislang können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereine, Medienhäuser, Unternehmen, Stiftungen, Umweltverbände und andere Organisationen Anträge stellen.
Gerade viele investigative Recherchen werden von Organisationen durchgeführt, die dafür feste Strukturen aufgebaut haben. Dazu gehören beispielsweise Transparenzinitiativen, Antikorruptionsorganisationen, Umweltverbände und journalistische Einrichtungen.
Sollte das Antragsrecht tatsächlich auf natürliche Personen beschränkt werden, könnten diese Organisationen möglicherweise keine eigenen Anträge mehr stellen. Sie müssten einzelne Beschäftigte, Mitglieder oder Journalistinnen und Journalisten vorschicken.
Formal könnten einige Recherchen dadurch vielleicht weiterhin stattfinden. Praktisch würden sie aber komplizierter, langsamer und rechtlich unsicherer.
Besonders widersprüchlich ist, dass gleichzeitig höhere Gebühren möglich werden sollen. Organisationen und Medienhäuser, die umfangreiche Verfahren eher finanzieren könnten, sollen möglicherweise vom eigenen Antragsrecht ausgeschlossen werden. Privatpersonen, die dann an ihrer Stelle handeln müssten, könnten mit hohen persönlichen Kostenrisiken konfrontiert werden.
Warum das IFG auch Menschen betrifft, die nie einen Antrag stellen
Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben vermutlich noch nie selbst einen IFG-Antrag gestellt. Trotzdem profitieren sie von diesem Gesetz.
Denn zahlreiche Informationen werden von Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlern, Bürgerinitiativen oder Organisationen angefordert, ausgewertet und anschließend veröffentlicht.
Durch Informationsanfragen wurden unter anderem Unterlagen über die Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie, Lobbykontakte in Ministerien, externe Beratungsverträge, Gutachten, Verwaltungsvorschriften und Kosten staatlicher Digitalisierungsprojekte öffentlich.
Das IFG liefert dabei selten direkt die fertige Schlagzeile. Es liefert die Dokumente, mit denen Hinweise überprüft und Behauptungen belegt oder widerlegt werden können.
Eine Recherche beginnt oft mit einer einfachen Frage:
Gibt es dazu eigentlich Unterlagen?
Ohne ein gesetzliches Informationsrecht könnte eine Behörde diese Frage weitgehend ignorieren. Mit dem IFG muss sie zumindest prüfen, ob die Dokumente herausgegeben werden können.
Journalismus braucht Zugang zu Originaldokumenten
Investigativer Journalismus lebt nicht nur von anonymen Informanten und spektakulären Enthüllungen. Häufig geht es um Verträge, E-Mails, Gesprächsvermerke, Gutachten, Kalender, Teilnehmerlisten und interne Entscheidungsvorlagen.
Erst aus vielen einzelnen Unterlagen entsteht ein vollständiges Bild.
Wird für jeden Antrag zunächst ein berechtigtes Interesse verlangt, können Behörden bereits über die Zulässigkeit der Recherche streiten, bevor überhaupt über die gewünschten Dokumente entschieden wurde.
Verfahren würden länger dauern. Kosten würden steigen. Veröffentlichungen könnten sich erheblich verzögern. Große Medienhäuser könnten solche Auseinandersetzungen möglicherweise finanzieren. Kleine Redaktionen, freie Journalistinnen und Journalisten oder lokale Initiativen könnten es häufig nicht.
Damit würden nicht nur Medien geschwächt. Geschwächt würde die Möglichkeit der Öffentlichkeit, staatliches Handeln unabhängig überprüfen zu lassen.
Bürokratieabbau ist kein ausreichendes Argument
Es ist unbestritten, dass die Bearbeitung umfangreicher Informationsanträge Arbeit verursacht. Akten müssen gesucht, geprüft, digitalisiert und teilweise geschwärzt werden.
Aber demokratische Rechte verursachen regelmäßig Verwaltungsaufwand.
Auch Wahlen, Petitionen, Datenschutz, Gerichtsverfahren und parlamentarische Anfragen binden Personal und kosten Geld. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, Wahlen einzuschränken, weil ihre Durchführung zu aufwendig ist.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht, wie möglichst viele Anträge verhindert werden können. Die Frage muss lauten, wie der Zugang zu Informationen effizienter organisiert werden kann.
Dafür gibt es bessere Lösungen als weniger Informationsfreiheit.
Beschäftigte müssen geschützt werden, aber gezielt
Beschäftigte öffentlicher Stellen müssen vor Drohungen, Nachstellungen und persönlichen Angriffen geschützt werden. Darüber darf es keine Diskussion geben.
Eine pauschale Schwärzung aller Namen halte ich trotzdem für falsch.
Es besteht ein Unterschied zwischen einer sachbearbeitenden Person ohne eigene Entscheidungsmacht und einer hochrangigen Amtsperson, die eine politisch oder wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung vorbereitet oder verantwortet.
Ein gezielter Schutz könnte beispielsweise durch Funktionsbezeichnungen statt Klarnamen, Schwärzungen bei konkreten Gefährdungen und den Schutz privater Kontaktdaten erreicht werden.
Eine pauschale Anonymisierung kann dagegen dazu führen, dass nicht mehr nachvollziehbar ist, wer an einer Entscheidung beteiligt war und wer dafür Verantwortung getragen hat.
Missbrauch muss klar definiert werden
Natürlich kann es missbräuchliche oder gezielt belästigende Anfragen geben. Dafür können eng begrenzte gesetzliche Regeln geschaffen werden.
Eine kritische, unbequeme, umfangreiche oder wiederholte Anfrage darf aber nicht automatisch als Missbrauch gelten.
Gerade eine wiederholte Anfrage kann notwendig sein, wenn Behörden unvollständig antworten, Unterlagen nachträglich auftauchen oder sich aus bereits veröffentlichten Dokumenten neue Fragen ergeben.
Missbrauch müsste deshalb konkret und nachvollziehbar definiert werden. Ablehnungen müssten begründet und gerichtlich überprüfbar bleiben.
Der Missbrauch einzelner darf nicht als Vorwand dienen, um die Rechte aller einzuschränken.
Deutschland ist schon heute kein Vorbild bei der Informationsfreiheit
Deutschland besitzt bereits heute kein besonders weitreichendes Informationsfreiheitsgesetz.
In Schweden ist das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten Bestandteil des verfassungsrechtlichen Öffentlichkeitsprinzips. Dort gehört Transparenz zum grundsätzlichen Selbstverständnis des Staates.
In Großbritannien müssen öffentliche Stellen sogenannte Veröffentlichungssysteme führen. Darin wird festgelegt, welche Informationen regelmäßig von selbst veröffentlicht werden. Dazu können Haushaltsdaten, Verträge, Beschaffungen, Sitzungsunterlagen, Statistiken und bereits beantwortete Informationsanfragen gehören.
Auch auf Ebene der Europäischen Union besteht grundsätzlich ein allgemeines Recht auf Zugang zu Dokumenten der europäischen Institutionen, ohne dass zunächst ein besonderes persönliches Interesse nachgewiesen werden muss.
Deutschland müsste sein Informationsrecht daher eigentlich ausbauen und modernisieren. Stattdessen droht ein weiterer Rückschritt.
Mehr Veröffentlichung würde die Verwaltung tatsächlich entlasten
Wenn bestimmte Dokumente immer wieder angefragt werden, sollten sie nicht jedes Mal erneut gesucht, geprüft und verschickt werden müssen.
Sie sollten dauerhaft öffentlich zugänglich sein.
Eine wirkliche Modernisierung könnte beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen:
- ein Bundestransparenzgesetz mit verbindlichen Veröffentlichungspflichten,
- ein zentrales und durchsuchbares Transparenzportal,
- die automatische Veröffentlichung von Gutachten, Verträgen und Vergabeentscheidungen,
- eine bessere digitale Aktenführung,
- klare und verbindliche Bearbeitungsfristen,
- geringe und vorhersehbare Gebühren,
- eine stärkere unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte,
- gezielte statt pauschale Schutzregelungen,
- eine Beratungspflicht bei unklar formulierten Anträgen.
Damit könnten Verwaltung und Öffentlichkeit gleichzeitig profitieren.
Je mehr Informationen bereits veröffentlicht sind, desto weniger Einzelanträge müssen gestellt und bearbeitet werden.
Das wäre tatsächlicher Bürokratieabbau!
Werden normale Bürger künftig überhaupt noch Anträge stellen?
Für mich stellt sich neben allen rechtlichen Fragen eine weitere, sehr grundsätzliche Frage:
Werden normale Bürgerinnen und Bürger künftig überhaupt noch einen Antrag stellen?
Schon heute erleben wir eine zunehmende Politikverdrossenheit und ein sinkendes Vertrauen in staatliche Institutionen. Viele Menschen haben den Eindruck, politische Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen zu können oder keinen wirklichen Einfluss zu besitzen.
Wenn Menschen, die sich trotzdem für staatliches Handeln interessieren, künftig erst ein berechtigtes Interesse nachweisen, komplizierte rechtliche Regelungen prüfen und möglicherweise hohe Gebühren riskieren müssen, werden viele ganz auf einen Antrag verzichten.
Ein Recht kann auf dem Papier bestehen bleiben und trotzdem praktisch entwertet werden.
Demokratie lebt nicht nur davon, dass alle paar Jahre gewählt werden darf. Sie lebt auch davon, dass Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln nachvollziehen, überprüfen und kritisieren können.
Werden diese Möglichkeiten erschwert, kann das Vertrauen in demokratische Institutionen weiter sinken. Davon profitieren am Ende auch rechtsextreme Parteien, die Misstrauen gegenüber dem demokratischen Staat bewusst schüren und sich selbst als angebliche Alternative zum bestehenden System darstellen.
Ob und in welchem Umfang dieser Zusammenhang tatsächlich eintreten würde, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Für mich steht jedoch fest: Weniger Transparenz wird das Vertrauen in die Demokratie nicht stärken.
Informationsfreiheit ist demokratische Kontrolle
Der Staat darf und muss berechtigte Geheimnisse schützen. Niemand verlangt, dass sicherheitsrelevante Informationen, private Daten oder laufende Ermittlungen öffentlich gemacht werden.
Aber der Staat sollte nicht selbst darüber entscheiden dürfen, welche Bürgerinnen und Bürger ein ausreichend berechtigtes Interesse daran besitzen, sein Handeln zu kontrollieren.
Die entscheidende Frage muss weiterhin lauten:
Warum soll eine Information geheim bleiben?
Sie darf nicht lauten:
Warum will jemand diese Information überhaupt haben?
Sollten die angekündigten Einschränkungen gemeinsam umgesetzt werden, bliebe vom heutigen voraussetzungslosen Informationszugang nur ein deutlich engeres, teureres und stärker von behördlichen Vorprüfungen abhängiges Recht übrig.
Das wäre keine Modernisierung. Es wäre ein Rückbau demokratischer Kontrolle.
Mein Fazit: Mit dieser Reform stirbt ein Stück Demokratie
Wer den freien Zugang zu staatlichen Informationen einschränkt, verändert nicht nur irgendein Verwaltungsgesetz. Er erschwert die Kontrolle öffentlicher Macht.
Sollte die IFG-Reform in ihrer derzeit bekannten Form beschlossen werden, wäre das für mich ein schwarzer Tag für die Demokratie. Ein Stück demokratischer Kontrolle würde sterben und Deutschland würde einen weiteren Schritt hin zu weniger Transparenz und weniger Bürgerrechten gehen.
Wer rechtmäßig handelt und verantwortungsvoll mit öffentlicher Macht umgeht, sollte Transparenz nicht als Bedrohung verstehen. Staatliches Handeln muss überprüfbar sein, nicht, weil jeder verantwortlichen Person pauschal misstraut wird, sondern weil demokratische Kontrolle genau dafür geschaffen wurde.
Je schwieriger es wird, amtliche Informationen zu erhalten, desto schwieriger wird es auch, Fehlentscheidungen, Verschwendung von Steuergeldern, Vetternwirtschaft oder sogar Korruption aufzudecken.
Der Satz „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ wird sonst häufig gegenüber Bürgerinnen und Bürgern verwendet. Hier sollte er gegenüber dem Staat gelten:
Wer nichts zu verbergen hat,
muss Transparenz nicht fürchten.
Eine starke Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie ihre Entscheidungen möglichst gut abschirmt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereit ist, sich der öffentlichen Kontrolle zu stellen.
Hinweis zur Entstehung dieses Artikels
Die grundsätzliche Haltung, die inhaltliche Auswahl, die Schwerpunkte und die abschließende Bewertung stammen von mir. Bei der Recherche, der Strukturierung und der sprachlichen Ausarbeitung habe ich ChatGPT als Hilfsmittel genutzt. Dabei wurden Informationen zusammengetragen, meine Gedanken geordnet und einzelne Textpassagen verständlicher formuliert.
Der Artikel gibt meine persönliche Einschätzung und Haltung wieder. Für die inhaltliche Auswahl, Einordnung und Veröffentlichung trage ich die Verantwortung.
